Sicherheit der Kehler Freibäder

03.07.2019

Positionspapier der CDU/FDP-Gemeinderatsfraktion


In den vergangenen Wochen haben der Kehler Oberbürgermeister, das Personal der TDK in den Kehler Freibädern, die Ortspolizeibehörde, die Polizei und Security sowie Hilfsorganisationen umfassende Maßnahmen ergriffen, um Störungen des Bäderbetriebes zu beseitigen und die Sicherheit herzustellen. Diese vielfältigen Anstrengungen werden in nachhaltige Konzepte münden, damit die Kehler Bürgerinnen und Bürger sowie andere erholungssuchende Gäste sich in den Kehler Freibädern und auch im geplanten Kombibad wohlfühlen können.

Ergänzend zum offenen Brief der CDU/FDP-Fraktion vom 01.07.2019 an Herrn OB Vetrano zur Unterstützung der Stadt Kehl in der aktuellen Lagebewältigung durch Kräfte der Landespolizei (Gruppen Einsatzpräsidium) sehen wir Handlungsbedarf wie folgt:

1. Recht

Die Bädersatzung ist auf der Basis der aktuellen Erfahrungen zu ergänzen und das Sicherheitskonzept der TDK als Betreiberin zu aktualisieren. Der Gemeinderat ist hier als Verwaltungsorgan der TDK, als Betriebsausschuss sowie satzungsgebend gefordert.

  1. Die Aktualisierung der Bädersatzung z.B. in folgenden Bereichen zu prüfen:
    • Kennzeichnung Eintritt durch Bändel (Hand-/Fußgelenk)
    • Stufenkonzept für Obergrenzen/Max. Fassungszahlen: Freiflächen; Becken, Turmnutzung
    • Vorgehen bei Straftaten: „Erschleichen von Leistungen“; „Hausfriedensbruch;“ u.a. Regelung zur Anzeigeerstattung
    • earbeitungsgebühr bei erheblichen Verstößen
    • Formular Hausverbote
    • Shishaverbot
    • Aktualisierung § 8 „Ordnungswidrigkeit“ > Bußgeldhöhe ergänzen
  2. Sicherheitskonzept der TDK:
    Dem GR als Verwaltungsorgan ist das aktualisierte Konzept vorzustellen.
  3. Eine vorrangige Zutrittsgewährung bei hohem Besucherandrang ist auf der Grundlage festgelegter Besucherzahlen z.B. Kehler Einwohnern, Inhaber von Dauerkarten, Familienkarten, Inhaber von Gästekarten Kehler Herbergsbetriebe und Campingplätze, im Rahmen des rechtlich und praktisch Möglichen zu prüfen.

2. Technik

Die TDK ist im Rahmen des Wirtschaftsplanes zu unterstützen, dringend notwendige technische Maßnahmen zu realisieren, z.B.:

  1. Beschaffung von automatischen Zählwerken (Ein-und Auslass) mit Transparenz für Besucher (digitale Infotafel); bäderübergreifend; Verknüpfung Internet.
  2. Ersatz der provisorisch aufgestellten Gitter durch geeignete Warteschleusen mit Kennzeichnung der Wartezeiten.
  3. Videoüberwachung im Wartebereich sowie zur Zaunsicherung im Rahmen des rechtlich Möglichen und praktisch Machbaren.

3. Personal

  1. Die Stelle des Betriebsleiters der TDK soll besetzt werden (aktuell in Personalunion des Beigeordneten).
  2. Die TDK wird gebeten darzulegen, mit welchem Personalansatz der TDK + Security zukünftig gearbeitet werden muss, um die Sicherheit im Bad incl. Freiflächen sowie im Wartebereich zu gewährleisten.

4. Finanzen

  1. Die TDK wird gebeten, die in den vergangenen Wochen außerordentlichen Kosten dem GR mitzuteilen und eine Prognose hinsichtlich der Auswirkungen auf den notwendigen Betriebskostenzuschuss zu geben.
  2. Auf dieser Basis kann der GR über weitere Mittelbereitstellung beraten.

5. Allgemeine Sicherheit

  1. Im Umfeld des Freibadgeländes ist neben der Zuständigkeit der Landespolizei auch die Zuständigkeit des KOD/GVD gegeben.
    Soweit erforderlich, können im Rahmen des rechtlich Möglichen notwendige Ergänzungen der Zuständigkeiten von KOD/GVD geprüft werden.
  2. In Anbetracht der Sicherheitslage in Kehl sollte die Kooperationsvereinbarung zwischen Innenministerium und den kommunalen Landesverbänden „Lokale Sicherheitskonferenzen – für einen sicheren Alltag“ mit Leben gefüllt und alsbald eine solche Konferenz in Kehl durchgeführt werden.
    Auszug aus der Mitteilung des IM:
    “... Lokale Sicherheitskonferenzen vor Ort verfolgen den Zweck, besondere Kriminalitätsformen oder aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen, die sich negativ auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung auswirken können, vor Ort aufzugreifen. Besteht ein aktueller Anlass vor Ort, können der Landkreis, der Stadtkreis, die Städte und Gemeinden im Einvernehmen mit dem zuständigen regionalen Polizeipräsidium gemeinsam zu einer lokalen Sicherheitskonferenz einladen, um der Bevölkerung die tatsächliche Lage und bereits eingeleitete oder geplante Maßnahmen vorzustellen. Dadurch soll der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern intensiviert und das positive Sicherheitsgefühl gestärkt werden…“