12.08.2024
Die Sorge um die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Gremien ist enorm hoch. In der letzten Landesvorstandssitzung hat sich der Landesvorstand im Nachgang zur Kommunalwahl mit dem baden-württembergischen Kommunalwahlrecht auseinandergesetzt.
Einstimmig hat der Landesvorstand den Beschluss „Gegen Zersplitterung in kommunalen Gremien: Reform des Kommunalwahlrechts jetzt!“ gefasst.
Über den Beschluss hat der Staatsanzeiger – die Wochenzeitung für Wirtschaft, Politik und Verwaltung in seiner letzten Ausgabe vom 9. August 2024 auf Seite 1 berichtet.
Unser Landesvorsitzender Manuel Hagel MdL äußerte sich dabei wie folgt:
„Politik braucht Klarheit, Effizienz und Bürgernähe auf allen Ebenen. Ein wichtiger Grundstein dafür ist das Wahlrecht. Unser aktuelles Kommunalwahlrecht ist zu kompliziert und teils eine demokratische Herausforderung. Der von Grünen und SPD geänderte Auszählmodus von D’Hondt zu Sainte-Laguë/Schepers sorgt für eine lähmende Zersplitterung unserer Kommunalparlamente. Diese Vielstimmigkeit von 15 bis 17 Listen in großen Städten wie Freiburg, Ulm oder Pforzheim kostet wertvolle Kraft und Zeit – das bremst Entscheidungen aus und führt mitunter zur vorübergehenden Funktionsunfähigkeit der Räte vor Ort. Da müssen wir ran. Wir müssen die Funktionsfähigkeit der Demokratie und ihrer Institutionen stärken. Die Menschen in den Städten und Gemeinden erwarten zurecht, dass ihre kommunalen Parlamente Entscheidungen treffen, Themen voranbringen und sich nicht in endlosen Entscheidungsprozessen verlieren. Wir wollen daher klare, gerechte Verhältnisse mit dem jahrzehntelang bewährten D’Hondt-Verfahren. Einen weiteren Beitrag kann die Einführung einer Prozent-Sperrklausel sein – das müssen wir neu bewerten. Als große Volkspartei der Mitte liefern wir als CDU Lösungsvorschläge für mehr Klarheit und Vertrauen in die Strukturen vor Ort.“