Neufassung der Polizeiverordnung der Stadt Kehl - Stellungnahme für die CDU/FDP-Fraktion

14.12.2020

Auf der Grundlage verschiedener CDU/FDP-Anträge wurde die Neufassung der Polizeiverordnung der Stadt Kehl in der Gemeinderatssitzung am 14.12.2020 beschlossen.

Die CDU/FDP-Fraktion nimmt zur Vorlage wie folgt Stellung:

Leitfragen

  • Welches Ziel verbinden wir mit der PolVO?
  • Was ist Sinn einer kommunalen PolVO? 
  • Warum eine neue PolVO, wenn es doch eine gültige gibt?
  • Welche Aufgabe haben wir als Gemeinderat beim Zustandekommen der kommunalen allgemeinen PolVO? 
  • Wie sieht es mit der Überwachung (Wirkung erzielen) aus? 
  • Zustimmung zur PolVO und Hinweise zur Umsetzung ?


Welches Ziel verbinden wir mit der PolVO?

„Kehl,- eine Stadt, in der wir gerne leben“ und „sicher leben in Kehl" - unter diesen Blickwinkeln ist auch das Thema „Sicherheit und Ordnung“ zu sehen. 

Die PolVO ist nur ein kleiner Teil des Gesamtpaketes „Sicherheit- und Ordnung“, und nur eines der rechtlichen Instrumente oder Werkzeuge in der Sicherheitspartnerschaft mit allen Behörden und Institutionen zum Schutze der Bürger und des öffentlichen Raumes.

Was ist Sinn einer kommunalen PolVO?

Im öffentlichen Raum entstehen durch unterschiedliches Sozialverhalten Spannungsfelder, die am besten proaktiv und präventiv angegangen werden; für einige Uneinsichtige hilft aber am Schluss zum Schutz der Allgemeinheit nur eine konsequente Ahndung. 

Dazu sieht der Gesetzgeber auch kommunalrechtliche Möglichkeiten vor. Der präventive Charakter hat in der Praxis mehr Gewicht als der repressive, den die Anzahl der OWi-Anzeigen ist Verhältnismäßig gering.

Warum eine neue PolVO, wenn es doch eine gültige gibt? 

Handlungsbedarf zur Neufassung der PolVO Kehl zeigte sich nicht nur aus rechtlichen Gründen, wie auch von der Verwaltung im ersten Entwurf ausführlich dargelegt. 

Vermehrt wurde in den vergangen Jahren aus der Bürgerschaft in vielfältiger Weise auf Probleme im Ordnungsbereich aufmerksam gemacht; das hält immer noch an (aktuell mündet dies in eine Arbeitsgruppe von Bürgern „Sauberste Grenzstadt“). 

Wir, also Gemeinderat und Verwaltung, haben eine Reihe von Maßnahmen beschlossen und auf den Weg gebracht, um auch im Ordnungsbereich Probleme besser in den Griff zu bekommen; das muss aber noch bei den Bürgern in einzelnen Quartieren erlebbar als Verbesserungen ankommen, ohne jetzt einzelne Bereiche aufzählen zu müssen.

Zu diesen Maßnahmen gehören die personelle Aufstockung des Gemeindlichen Vollzugsdienstes als Kommunaler Ordnungsdienst, die erstmalige Durchführung einer „Sicherheitskonferenz“ (Auswertung ist noch offen), der Bericht des neuen Polizeirevierleiters, die Neufassung der Bädersatzung sowie das modifizierte Sicherheitskonzept für die Bäder.; Unterstützung durch Security-Kräfte, soweit rechtlich zulässig; u.v.a.m.

Für mehr Sauberkeit in der Stadt, was von Bürgern immer wieder zu hören ist, wurden zusätzliche Stellen im Betriebshof geschaffen und Arbeitszeiten ausgedehnt; ebenso wurde in Technik investiert. 

Alles Maßnahmen, zu denen wir, aber auch andere Fraktionen, entsprechende Anträge gestellt hatten. 

Welche Aufgabe haben wir als Gemeinderat beim Zustandekommen der kommunalen allgemeinen PolVO?

Zustimmungsvorbehalt 

Für den „Erlass“ einer PolVO ist formal der OB für die Ortspolizeibehörde zuständig, der Gemeinderat beschließt diese also nicht, im Gegensatz zu Satzungen. 

Das PolG BW sieht jedoch für den GR einen formellen Zustimmungsvorbehalt vor; damit kann jedoch nicht ein vorbehaltloses „Abnicken“ einer Verwaltungsvorlage gemeint sein. Wir bringen uns gerne als Vertreter der Bürger*innen im Rahmen der Mitwirkung nach der Gemeindeordnung ein (die das PolG an anderer Stelle für den GR vorsieht (§ 62 (5) PolG BW)). Diese aktive Beteiligung hatten wir in einer ersten Bewertung sowie ergänzenden Anträgen formuliert, den anderen Fraktionen und der Verwaltung für die Sitzungen 15.07.2020 und 18.11.2020 zur Verfügung gestellt; da dies von der Verwaltung bewertet werden musste, wurde der TOP dann zurückgestellt.

Schutz der Rechtsgüter 

Die juristischen Grundlagen sind von der Verwaltung in der Vorlage umfassend dokumentiert und die Stellungnahmen und Anträge jeweils umfassend von Herrn Poßberg bewertet worden. Dieser dynamische Prozess kommt heute zum formalen Abschluss. 

Es ging uns nicht darum, möglichst viel in die Verordnung zu schreiben oder besser gesagt drin zu lassen. 

Vielmehr geht es darum, einen effektiven Schutz allgemein wichtiger Rechtsgüter zu gewährleisten, für die es in der Stadt Kehl mit ihren Ortschaften Regelungsbedarf besonders auch aus Sicht der Einwohner ergänzend zu bestehenden Spezialgesetzen gibt.

Die Anträge bezogen sich auf die auch aus Bürgersicht wichtigen Schutzbereiche „Lärmbelästigung“, „Sauberkeit/Schutz des öffentlichen Bereiches“, „Gefährdung der Allgemeinheit“ (Untersagung öffentl. Konsum von BTM), „Schutz der Spielplätze“. 

Hierbei wird nicht verkannt, dass die Begründung, diese Bestimmungen in modifizierter Form wieder aufzunehmen, nicht einfach, aber aus unserer Sicht möglich war. 

Die vorgesehene Einführung einer Vorschrift zur Anmeldung von Kampfhunden oder gefährlichen Hunden hielten wir für nicht notwendig, da dies abschließend und umfassend in anderen Vorschriften bereits geregelt ist. 

Auf mögliche weitere Anträge zu anderen Punkten im ursprünglichen Verwaltungsentwurf, die wir in der ersten Stellungnahme vom Juli in Frage gestellt hatten, haben wir nach den weiteren Erläuterungen des Produktbereichs Recht verzichtet.

Wie sieht es mit der Überwachung (Wirkung erzielen) aus?

Personal 

Die in der Vorlage vom Juli genannte „dünne Personaldecke des GVD/KOD“ mag mit Blick auf die Aufgabenfülle aus Sicht des Produktbereiches verständlich sein, wir sind jedoch der Meinung, dass wir mit unserem Stellenplan eine herausragende Position zu vergleichbaren Städten haben; und was niemand von uns geahnt hat: Gerade jetzt ist dies eine große Entlastung für das Polizeirevier zur Unterstützung im Vollzug der „Corona VO BW“. 

Eine weitere Stellenvermehrung im KOD sehen wir jedoch nicht, wir sind im Stellenplan fast über der Grenze, was wir finanziell stemmen können, vielmehr sollte die Landespolizei bei der Stellenverteilung die Wirkungen des Ballungsraumes Straßburg berücksichtigen, sobald dies mit den seit Jahren nun sehr hohen Ausbildungszahlen möglich ist. 

Wirkung 

Ob wir mit der Novellierung der PolVO Wirkung erzielen, hängt davon ab, wie diese in der Praxis gelebt wird: 

Gerade das individuelle Ansprechen ist wichtig, um entsprechende unerwünschte Zustände zu verhindern oder zu beseitigen; die Landespolizei versteht sich als „Bürgerpolizei“, die auch informiert und kommuniziert; so sehen wir auch den GVD/KOD der Stadt Kehl, auch wenn das zeit- und damit personalintensiv ist. 

Es gibt keine rechtsfreien Räume, allenfalls solche, in denen hin und wieder ein Vollzugsdefizit bestehen könnte. 

Um dieses in Kehl in den Griff zu bekommen, unterstützen wir die Maßnahmen der Verwaltung, des Gemeindlichen Vollzugsdienstes/KOD und der Landespolizei. Dazu gehört auch eine entsprechende Polizeiverordnung. 

Die Aufgaben daraus sind nicht einfach. Wie schnell ein Einschreiten von Vollzugskräften zu Aggressivität einzelner oder gar von Gruppen führen kann, entnehmen wir regelmäßig den Medienberichten. Nun kam dieses Jahr mit dem Vollzug der „Corona Verordnungen“ ein weiteres problematisches Aufgabenfeld dazu.

Den Polizeikräften in Kehl sowie dem GVD/KOD danken wir für ihr besonderes Engagement für die Kehler Bürgerschaft besonderes auch in diesen schwierigen Zeiten.

Zustimmung zur PolVO und Hinweise zur Umsetzung

Die grundsätzliche Zustimmung zur neuen PolVO haben wir nicht davon abhängig gemacht, dass alle schriftlich übersandten Änderungsanträge angenommen würden; das Wichtigste ist entsprechend angekommen.

Beteiligung Ortschaften 

Unsere Auffassung zur Anhörung der Ortschaften hat sich seit der Stellungnahme vom Juli nicht grundsätzlich geändert. Andererseits bestand danach aber mehrere Wochen zumindest informell Beteiligungsgelegenheit über die Gemeinderäte aus den Ortschaften sowie die Ortsvorsteher. 

Aufgrund der bisherigen Zeitabläufe und einer zu erwartenden Evaluation zur Wirkung der neuen PolVO in zwei Jahren (dies ist als Antrag zu verstehen), sollten die Ortschaften dann bei Bedarf die Gelegenheit wahrnehmen, Anregungen einzubringen. Wir stellen also im Interesse einer nun zügigen Umsetzung der PolVO den formellen Antrag auf Anhörung der Ortschaften zurück. 

Aufgaben GVD/KOD 

Wir danken der Verwaltung für die Zusage und Bereitschaft, den Aufgabenkatalog, zu dem GVD und KOD in Kehl gem. § 31 DVO PolG ermächtigt und bestellt sind, auf der Homepage im Bereich Ortsrecht ergänzend aufzunehmen. 

Bußgeldkataloge 

Ebenso danken wir für die Erstellung von Orientierungswerten zur Ahndung von Verstößen nach der PolVO, was uns ja noch übermittelt werden soll. 

Diese sind nur möglich für die formulierten Schutzgüter in der PolVO und konkurrieren bei zielgerichteter Anwendung nicht mit dem Katalog des Landes zur Umsetzung des Umwelt-Bußgeldkataloges aus 2018. In beiden Fällen interessiert sich jedoch die Öffentlichkeit auch für den Ahndungsrahmen, der den „Umweltsündern“ drohen kann. 

Sicherheitsberichte 

Im Kontext mit den turnusgemäßen Berichten der Landespolizei im Frühjahr sollte regelmäßig ein Bericht des Produktbereiches Sicherheit und Ordnung im Gemeinderat auf der Tagesordnung stehen.

Dank 

Soweit andere Fraktionen im Vorfeld Zustimmung zu den Änderungsanträgen signalisiert haben, danken wir für die fraktionsübergreifende Kooperation und gehen von einem breiten Konsens aus, mit der der Gemeinderat der Novellierung der PolVO Kehl insgesamt zustimmen wird. 

Dank auch Herrn Poßberg, der mit großer Geduld das Werk nun in die Endfassung gebracht hat.

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