Entwurf des Haushaltsplan 2023/2024

30.01.2023

Fragen und Hinweise der CDU/FDP-Gemeinderatsfraktion


Die CDU/FDP-Gemeinderatsfraktion nimmt zum Entwurf des Doppel-Haushalts für 2023/2024 wie folgt Stellung:

A. Stellenplan

Beantragt sind knapp 58 neue Stellen (57,94 VZÄ) mit zu erwartenden Gesamtpersonalkosten von über 41,7 Mio € in 2024, sollten alle Stellen besetzt werden können. 

  1. Kennzahlen: Wie ist aktuell die Personaldichte in der Kernverwaltung ((VZÄ/1000EW) im Vergleich zu Städten der Größenordnung zw. 30-50tsd EW im RP-Bezirk sowie im Vergleich der Großen Kreisstädte der Ortenau und wie entwickelt sich diese bei Realisierung der vorgelegten Stellenplananträge? 
  2. Wie hoch ist der Anteil der Stellen bei der Stadt Kehl, die durch freiwillige Leistungen erforderlich sind, im Vergleich zum Gesamtpersonal ? – Dazu gehören auch Leistungen aus Pflichtaufgaben, die über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen (z.B. KiTa-Betreuung). 
  3. Wie wird durch organisatorische/personelle Steuerung angestrebt, dass es nicht zu regelmäßigen Überlastungsanzeigen, wie in der Vergangenheit dokumentiert, kommen muss? Wie viele Mitarbeiter* haben in den beiden vergangen Jahren Überlastungsanzeigen vorgelegt? 
  4. Wie hoch wird der Stellenbedarf bzw. die dazu notwendigen Mittel eingeschätzt, die sich aus bundes- und landesgesetzlichen Regelungen ergeben und der Stadt (bzw. den Kommunen) aktuell nicht ausgeglichen werden (fehlende Konnexität). (vgl. auch Schreiben des Landrates/der Oberbürgermeister Ortenau zum Thema). 
  5. Gem. KEZ vom 28.01.2023 geht die Stadtverwaltung Kehl in Bezug auf die Tarifverhandlungen von „der Grenze der Finanzierbarkeit“ aus; welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus dieser Feststellung in Bezug auf den gesamten Personaletat und auf mögliche Organisationsänderungen? 
  6. Inwieweit können Fördermöglichkeiten von Personalstellen zggZ. ausgeschöpft werden?
    > z.B. besonders im Bereich KiTa- u. Grundschulbetreuung
    > z.B. aktuelle Vorgaben durch EU, Bund, Land im Bereich Klima/Umwelt/Energie
    > sowie angekündigte Gesetzesvorgaben in diesen Bereichen (zul. EU-Beschlüsse v. Oktober 2022: Anpassung Klimaschutzgesetze Bund und Land);
    > wie kann gewährleistet werden, dass nicht durch vorauseilende Maßnahmen im Einzelfall evtl. förderungsfähige Maßnahmen nicht mehr genehmigt werden können, weil man schon vorher begonnen hat? 
  7. Welches Konzept hat die Verwaltung für befristete Stellen, damit ggf. mit Auslaufen der Förderung eine andere Verwendung der Stelleninhaber in Betracht kommen könnte (agile Verwaltung, Flexibilität), angesichts schon jetzt und in Zukunft zu erwartenden unbesetzten Stellen wg. Bewerbermangels (Fortbildung, Personalentwicklung). 
  8. Welche Planungen gibt es in der Verwaltung, um ggf. bei anhaltend kritischer Bewerberlage und vielfach unbesetzte Stellen durch Änderungen der Aufbau- und Ablauforganisation sowie Geschäftsprozessoptimierung unter Einbeziehung zunehmender Digitalisierung sowie ggf. Aufgabenkritik (Reduzierung) die angemessene Aufgabenerfüllung zu gewährleisten?


B. Fragen und Hinweise zum Haushalt 2023/2024 allgemein

  1. Hinweise RP und RP FR:
    Inwieweit konnten Hinweise aus den RPA Prüfberichten bis 2018 (rot markierte Felder) sowie Hinweise aus den Haushaltserlassen des RP FR (z.B. angedeutete Genehmigungs-vorbehalte) bei der Erstellung des DHH 23/24 sowie der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung antizipiert werden? 
  2. Freiwillige Leistungen:
    Wie hoch ist die Summe freiwilliger Leistungen im Vergleich zu den Pflichtaufgaben? Wie hoch ist der Personaleinsatz für freiwillige Leistungen im Vergleich zu Pflichtaufgaben in der Kernverwaltung (Liste der freiwilligen Leistungen wird erbeten).
  3. Strategische Steuerung durch GR:
    Die Ziele und Kennzahlen des Haushaltes sind entsprechend dem Produktplan des Landes BW von der Verwaltung formuliert und ergänzt. Erhebliche soziale, wirtschaftliche und demografische Veränderungen jetzt und verstärkt in den nächsten Jahren bedingen, dass Strukturen überprüft und angepasst werden. 
    Anhand des Stadtentwicklungskonzeptes sowie bereits vorliegender Konzeptionen aus den Fachbereichen (Soziales, Kultur, Umwelt/Klima/Energie) sollte es nunmehr möglich sein, entsprechend der grundlegenden Steuerungsidee des NKHR die Strategischen Ziele auf die spezielle Kehler Situation gemeinsam mit GR und Verwaltung anzupassen, Oberziele zu definieren und entsprechend Teilziele und Maßnahmen abzuleiten.
    Damit wäre eine gezieltere Steuerung der Prioritätenlisten durch den GR, die zuletzt mit Stand 11.11.22 mitgeteilt wurden, mit Blick auf die mittelfristige Planung der Investitionen möglich.
    Um dies zu erarbeiten sollte ein entsprechender Prozess durch Unterstützung z.B. durch die HS Kehl initiiert werden; Zeitraum und Budget wären festzulegen. 
  4. Nettoressourcenverbrauch (S. 12 Entwurf DHH 23/24):
    Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, um mittelfristig sicherzustellen, dass der Nettoressourcenverbrauch erwirtschaftet werden kann?
  5. Flüchtlingszahlen (S. 13):
    Da die Baumaßnahmen für zwei Objekte zur Unterbringung ca. 2 Jahre in Anspruch nehmen und i.W. sonstige Unterbringungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (Sporthallen sollen über das aktuelle Maß hinaus nicht in Anspruch genommen werden), ist eine Reserve zur Überbrückung bzw. möglicher Aufstockung der Kapazitäten einzuplanen (z.B. Container); eine Mittelbereitstellung für eine solche Ergänzung ist nicht vorgesehen.
  6. Kreisumlage S. 17:
    Für die mittelfristige Finanzplanung ist mit einer Erhöhung der Kreisumlage zu rechnen.
  7. Grundsteuer S. 24:
    Bis wann ist eine Prognose möglich, inwieweit mit den nun erhobenen Daten der Finanzämter die Hebesätze modifiziert werden, damit es bei der gewünschten Aufkommensneutralität bleiben kann?
  8. Ergebnishaushalt:
    Ungedeckter Betrag trotz besserer Steuerentwicklung (S. 27): Welche Strategie entwickelt die Verwaltung, um die in Lfd. Nr. 33 erkannte Problematik gemeinsam mit dem GR einer angemessenen Lösung zuzuführen? 
  9. MiFriFi: „Alarmierende Entwicklung“ (S. 30):
    An welche Steuerhöhungen/Gebührenerhöhungen denkt die Verwaltung (im Nachtrag oder nächsten Doppel-HH)? Welche Investitionen kommen nach Auffassung der Verwaltung für eine gänzliche Streichung in Betracht? (S. 30. Vgl. Nr. 6.2). 
  10. Liquidität (Nr. 6.4, S. 31) und Verschuldung (Nr. 6.5):
    Inwieweit kann sich durch die noch nicht vorliegenden Abschlüsse 2017-2022 die Liquidität deutlich verbessern (Prognosen)?
    Wie hoch ist voraussichtlich die pro Kopf-Verschuldung zum Ende des Doppelhaushaltes 23/24 sowie 25/26, getrennt nach > Kernhaushalt und > bei der TDK bzw. den Eigenbetrieben?
    Welche Maßnahmen haushaltsstruktureller Art schlägt die Verwaltung vor, um die aufgezeigte Problematik einer „zu hohen Kreditaufnahme“ 2025/2026 in angemessene Bahnen zu lenken; wird evtl. ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich werden?
  11. Eigenbetriebe (Ziff. 7) (Hinweis):
    Bei der Haushaltseinbringung sollten zukünftig zur Information der Bürgerschaft auch die wesentlichen Daten der Eigenbetriebe präsentiert werden; bis zum Haushaltsbeschluss könnte dies für 23/24 noch nachgeholt werden.
    Für die Eigenbetriebe sollte geprüft werden, inwieweit eine Untergrenze des Eigenkapitals sinnvoll sein kann; dadurch kann auch planmäßiger Handlungsbedarf für notwendige Transferleistungen aus dem Kernhaushalt gesteuert werden. 
  12. Ortschaften (S. 32):
    Zum besseren Verständnis der prozentualen Verteilung wären *Vermerke geboten, wo mit Mittelrückflüssen über den DHH hinaus zu rechnen ist (z.B. Baulanderschließung).