Schutz der Allgemeinheit zur Nachtzeit vor Belästigungen

10.05.2023

Antrag/Anfrage


Die CDU/FDP-Gemeinderatsfraktion stellt unter Punkt "Verschiedenes" in der Gemeinderatssitzung am 10.05.2003 folgenden Antrag/Anfrage:

Sachverhalt:

Aus der Bevölkerung wird immer wieder auf Belästigungen zur Nachtzeit im Umfeld einschlägiger Gaststättenbetriebe im Innenstadtbereich durch das Verhalten der ankommenden oder gehenden Besucher hingewiesen. Während die Anzahl von Geldspielautomaten seit 2019 um ca. 41% und die Anzahl der Spielhallen um ca. 57% zurückgeführt werden konnte, haben die Genehmigungen von Gaststätten (Bistros) durch die Stadt Kehl leicht zugenommen. Allein durch die Landespolizei seien im Jahre 2022 bei Gaststättenkontrollen in Kehl insgesamt 286 Verstöße festgestellt worden.

Daraus ergeben sich aus Sicht der CDU/FDP-Fraktion im GR Kehl folgenden Fragen:

  1. Gibt es zwischen Stadt und Bistro/Shisha-Bar-Betreibern in der Innenstadt freiwillige Vereinbarungen zum Schutz der Allgemeinheit vor Lärm- und sonstigen Belästigungen durch Besucher bzw. den Betrieb? 

  2. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit nach § 11 GastVO BW unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung (z.B. i.S. Sperrzeitsatzung Heidelberg) sowie Erkenntnissen aus dem Lärmaktionsplan Kehl durch Sperrzeitregelungen oder Auflagen Belästigungen nach dem Immissionsschutzrecht (TA Lärm) im zulässigen Maße zu halten? 

  3. Inwieweit werden bei Umbaumaßnahmen von „Bistros“ die Intentionen nach § 4 (1) Nr.3 Gaststättengesetz BW geprüft (TA Lärm)? Wurden dazu Gutachten erforderlich?

  4. Bei welchen Umbaumaßnahmen bzw. Genehmigungsverfahren von Bistros in der Innenstadt seit 2019 wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Anhörung auf „sonstige Nachbarn“ i.S. 55 LBO (1) Satz 3. auszuweiten und nicht nur auf Angrenzer zu beschränken? 

  5. Wie wird sichergestellt/kontrolliert, dass notwendige Stellplätze solcher Gaststättenbetriebe zweckentsprechend genutzt werden und nicht z.B. für Außenbewirtung oder Lagerflächen etc. herangezogen werden? 

  6. In wie vielen Fällen wurden bei fehlenden Stellplätzen im Rahmen des rechtlich Möglichen bei Gaststätten Ablösesummen in Höhe von 7.700 € eingefordert und bezahlt?

Wir beantragen, über die Ergebnisse der Prüfung im GR Kehl zu berichten. Auf die formale Frist nach GO BW wird verzichtet.