Videoüberwachung Schulgebäude

18.10.2023

Videoüberwachung Schulgebäude
Videoüberwachung Schulgebäude

Stellungnahme der CDU-/FDP-Fraktion zum Tagesordnungspunkt TOP 3.2 Videoüberwachung Schulgebäude


  1. Die Fraktion 
    • begrüßt die Initiative der Verwaltung, Videosysteme an bestimmten Objekten zu installieren und
    • unterstützt grundsätzlich gerne bei allen Vorhaben der Verwaltung, die Menschen oder Sachwerte schützen bzw. auch bei Straftaten oder erheblichen Ordnungswidrigkeitenen helfen, Täterschaften festzustellen und auch zivilrechtliche Forderungen ermöglichen.

  2. Vandalismus an Schulgebäuden ist kein spezielles Kehler Phänomen, sondern ein bundesweites Thema und das seit vielen Jahren; seit Videoüberwachung technisch möglich ist, wurden seit Jahren immer wieder Rechtsgrundlagen angepasst, so z.B. im PolG BW oder LDSG.

  3. Die Vorlage zielt auf einen Beschluss zu einer Außerplanmäßigen Ausgabe in erheblichem Umfang in 2023 und Aufnahme in folgende Haushaltsjahre im Vorgriff auf die anstehende Nachtrags-Haushaltsplanberatung; im Übrigen wären Einzelheiten der Verwaltung überlassen.

  4. Der Gemeinderat als Verwaltungsorgan sollte auch vorab wissen, inwieweit alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, bevor eine Auftragsvergabe erfolgte; hinsichtlich der Öffentlichkeit und den Schulen sollte vorab die notwendige Transparenz geschaffen werden.

  5. Laut Vorlage ist davon auszugehen, dass polizeirechtliche Anordnungen getroffen werden sollen; dazu ist aber festzustellen, dass das PolG BW geändert wurde und Videoüberwachung durch die Ortspolizeibehörde an sehr enge Voraussetzungen knüpft. Aus den Berichten der Polizei haben wir bisher jedoch keinen Hinweis erhalten, dass es in Kehl Kriminalitätsschwerpunkte gäbe, die die Voraussetzungen des neuen § 44 PolG BW erfüllen, der vor 2 Jahren in Kraft getreten ist. Die Begründungen aus 2011 tragen da nicht mehr. Eine weitere Möglichkeit bietet jedoch ebenfalls das aktualisierte LDSG, das uns als Schulträger ermöglicht, unsere Gebäude zu schützen. Auch da sind enge Grenzen gesetzt. Dies wurde bisher noch nicht angewendet und bedarf der Prüfung der Datenschutzbeauftragten. Insoweit sollte die Verwaltung die aktualisierte Begründung nachliefern.

  6. Was ebenso wichtig wäre, wäre die Hinzuziehung der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle des PP OG sowie ein auch mit den Schulen abgestimmtes aktualisiertes Konzept nicht nur für die Tulla-Realschule und das Gymnasium, sondern auch für Hebelschule und die Beruflichen Schulen Kehl, die im Prinzip auch zum relevanten Schulcampus entlang der Vogesenallee gehören. Dabei geht es auch um mögliche Verdrängungseffekte.

  7. Die 2021 aktualisierte Polizeiverordnung der Stadt Kehl beinhaltet eine Reihe von Regelungen, die im Umfeld von Schulen relevant sein können, so z.B. das Aufenthaltsverbot zwischen 20 Uhr und 7 Uhr auf Schulhöfen. Hier wäre interessant zu erfahren, inwieweit auf der Grundlage der PolVO Kehl Vorkommnisse registriert wurden, weil die Ausschöpfung andere Möglichkeiten als Videoaufnahmen bei der rechtlichen Prüfung relevant sein können.

  8. Was das Vergaberecht anbelangt, ist es ungewöhnlich, dass bei der Höhe der Summe nur ein Anbieter vorgeschlagen wird; das bedarf auch einer Begründung.

  9. Hinsichtlich der Technik selbst ist eine bessere Qualität, insbesondere eine Aufschaltung geplant, von der man sich einen besseren Erfolg erwartet, was den Einsatz aber auch deutlich teuer macht. So wären für 3 Jahre Kauf oder Miete mit entsprechendem Service rund über 220.000 € zu kalkulieren, dies für 2 Schulen, an denen in den letzten 5 Jahren Schäden von rund 60.000 € zu verzeichnen waren. Ein Mehrwert muss sich zukünftig also aus Täterermittlungen ergeben, insbesondere auch daraus folgendem Schadensersatz, oder die Taten unterbleiben durch abschreckende Wirkung. Für die Schulen (Lehrer/Schüler) sind Vandalismusschäden jedes Mal ein Schock und erhebliche Störung des Schulbetriebes. Es wäre interessant, wo die Systeme mit Aufschaltung an Schulen installiert sind und welche Wirkung dort erzielt wurde, da bitten wir um Auskunft.

Fazit: Dem Beschlussvorschlag stimmen wir insoweit zu, als dieser den Vorbehalt des rechtlich Zulässigen enthält, da sonst der Eindruck entsteht, als hätte der GR dies abschließend heute geregelt (Ergänzung des BV); außerdem sollten Alternativangebote eingeholt werden; aus unserer Sicht käme auch die Technik-Variante wie bei der Albert-Schweitzer-Schule für das Schulzentrum als kleinere Lösung in Betracht, die deutlich günstiger wäre.

Ergänzungsantrag der CDU/FDP-Fraktion

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung für das Schulzentrum an der Vogesenallee ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten, das mit dem Polizeipräsidium Offenburg abgestimmt ist. Zu berücksichtigen ist auch die Hebelschule; mit den Beruflichen Schulen Kehl sollte eine Koordination insoweit erfolgen, als Synergieeffekte bewirkt werden könnten.